Die Organe der Stiftung sind das Kuratorium (§ 7 der Satzung) und der Vorstand (§ 10 der Satzung). Sämtliche Organmitglieder müssen Mitglied im Rotary Club Berlin sein. » mehr...
Mit dem Stiftungsgeschäft vom 8.12. 2009 und der nachfolgenden Anerkennung durch den Senator für Justiz ist unsere „Stiftung Rotary Club Berlin“ als eine gemeinnützige Stiftung des Privatrechts errichtet worden. » mehr...
Die "Stiftung Rotary Club Berlin" verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Sie soll helfen, den rotarischen Grundsatz des selbstlosen Dienens im täglichen Leben zu verbreiten. » mehr...