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Gehört zu den Pflichten des Clubsekretärs
Halbjahresmeldung an RI



Hinweise zur Halb-Jahresmeldung an Rotary International
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Jeder Club hat mit Stichtag 31.12. und 30.06. Halbjahremeldungen vorzunehmen. Dazu werden Ihnen von RI jeweils eine Mitgliederliste und ein Arbeitspapier ( SAR ) zugeschickt. Die Mitgliederliste ist zu korrigieren oder zu ergänzen. Das SAR-Arbeitsdokument ist auszufüllen. Der Präsident und der Sekretär haben dieses Dokument zu unterschreiben.
Unter www.rotary.org haben der Präsident und der Sekretär ( sofern sie rechtzeitig RI gemeldet wurden ), diese Dokumente im Mitgliederbereich ( Rotary Business Online ) zu bearbeiten, auszudrucken und zu verschicken.
Diese Meldung ist mit der Jahresmeldung an den Schatzmeister D 1940 nicht identisch. Sie ist auch aus RO.CAS heraus aus rechtlichen Gründen nicht erstellbar!
Beide Teile der Meldung sind dann an RI-Europa / Afrika-Büro CH-8032 Zürich Witikonerstr. 15
per Post zu senden.
Von dort erhalten Sie dann die Aufforderung, den Halbjahres-Mitgliedsbeitrag per Rechnungslegung zu überweisen.
Eine Kopie der Meldung behalten Sie als Beleg im Club. Eine weitere Kopie senden Sie an den Governor. |
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Montag, 20. Juli 2009/DL
Letzte Änderung: 02.08.10/DL
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